OLG Düsseldorf - 07.01.1980 (5 U 146/79) - DRsp Nr. 1996/16874
OLG Düsseldorf, vom 07.01.1980 - Aktenzeichen 5 U 146/79
DRsp Nr. 1996/16874
Der Vollzug (Vollstreckung) einer einstweiligen Verfügung für einen Sicherungsanspruch unterbricht die Verjährung dieses Sicherungsanspruchs, aber nicht des gesicherten Anspruchs (hier: Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek einerseits, gesicherter Werklohn-Anspruch andererseits).
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