OLG Düsseldorf, vom 28.08.1989 - Aktenzeichen 3 Wx 381/89
DRsp Nr. 1992/7801
e. Unzulässigkeit einer (rangwahrenden) Zwischenverfügung wegen fehlender Möglichkeit rückwirkender Heilung des beanstandeten Mangels des Eintragungsantrags (e) für den Fall, daß bei beantragter Eintragung einer Zwangshypothek auf mehreren Grundstücken die Forderung entgegen § 867 Abs. 2ZPO nicht auf die einzelnen Grundstücke verteilt wird.
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