OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18.09.1996
3 W 264/96
Normen:
EuGVÜ Art. 27 Nr. 2, Art. 28, 34 Abs. 2, 3, Art. 38;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 1997, 67
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 193/96

OLG Düsseldorf - Beschluß vom 18.09.1996 (3 W 264/96) - DRsp Nr. 1997/2520

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18.09.1996 - Aktenzeichen 3 W 264/96

DRsp Nr. 1997/2520

1. Zum Begriff des "Einlassens" auf das Verfahren im Urteilsstaat 2. Um einem im Urteilsstaat vollstreckbaren Titel, dem die Anerkennung nicht zu versagen ist, auch im Inland Geltung und Vollstreckbarkeit zu verleihen, sind ggf. Inhalt und Umfang der Leistungspflicht - aus dem Titel selbst oder aus vergleichbaren Quellen - den Bestimmtheitserfordernissen inländischen Vollstreckungsrechts anzupassen. 3. Sicherheitsleistung des Gläubigers kann auch nur für die über Maßregeln zur Sicherung hinausgehende Zwangsvollstreckung angeordnet werden.

Normenkette:

EuGVÜ Art. 27 Nr. 2, Art. 28, 34 Abs. 2, 3, Art. 38;

Gründe:

I.