OLG Frankfurt/Main vom 03.02.1969
6 W 15/69
Normen:
ZPO § 808 ; ZPO § 809 ;
Fundstellen:
MDR 1969, 676

OLG Frankfurt/Main - 03.02.1969 (6 W 15/69) - DRsp Nr. 1997/2344

OLG Frankfurt/Main, vom 03.02.1969 - Aktenzeichen 6 W 15/69

DRsp Nr. 1997/2344

Ergibt das äußere Erscheinungsbild, das wesentlich von der Verkehrsanschauung mitgeprägt wird, den Anschein des Alleingewahrsams einer Person, so hat der Gerichtsvollzieher keine Überlegungen anzustellen, um etwa eine andere Gewahrsamszuordnung vorzunehmen. Auskünfte, die ihm erteilt werden, kann er nicht zum Anknüpfungspunkt seiner Beurteilung bezüglich des Gewahrsamsinhabers machen. Bei der Kollusion zwischen Schuldner und Drittem zum Zwecke der Vereitelung des Vollstreckungszugriffs ist eine Pfändung auch gegen den Willen des Dritten möglich.

Normenkette:

ZPO § 808 ; ZPO § 809 ;

Hinweise:

Hinweis zu B

So auch: LG Stuttgart, DGVZ 1969, 168.