OLG Frankfurt/Main - 04.06.1991 (8 U 238/89) - DRsp Nr. 1996/16949
OLG Frankfurt/Main, vom 04.06.1991 - Aktenzeichen 8 U 238/89
DRsp Nr. 1996/16949
Die Haftungsbeschränkung auf das übernommene Vermögen kann mit der Klage nach den §§ 786, 781, 785, 767ZPO auch dann geltend gemacht werden, wenn gegen den Vollstreckungstitel Berufung eingelegt worden ist.
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