OLG Frankfurt/Main vom 26.01.1971
6 W 465/70
Normen:
ZPO § 788 ;
Fundstellen:
AnwBl 1971, 209

OLG Frankfurt/Main - 26.01.1971 (6 W 465/70) - DRsp Nr. 1996/17085

OLG Frankfurt/Main, vom 26.01.1971 - Aktenzeichen 6 W 465/70

DRsp Nr. 1996/17085

Die Kosten mehrerer gleichzeitiger Vollstreckungsmaßnahmen gegen einen Schuldner sind dann erstattungsfähig, wenn nicht schon eine Maßnahme hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht.

Normenkette:

ZPO § 788 ;

Hinweise:

Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981, 30) und auch nicht bei gleichzeitigem Haftverfahren neben einer nicht erkennbar aussichtsreichen Pfändung (LG Aachen, Rpfleger 1990, 134)

Fundstellen
AnwBl 1971, 209