Das gilt nicht für mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse gegen denselben Drittschuldner aus verschiedenen Titeln (AG Oldenburg, DGVZ 1981, 30) und auch nicht bei gleichzeitigem Haftverfahren neben einer nicht erkennbar aussichtsreichen Pfändung (LG Aachen, Rpfleger 1990, 134)
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|