OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 09.12.1996 (20 W 425/96) - DRsp Nr. 1998/6849
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 09.12.1996 - Aktenzeichen 20 W 425/96
DRsp Nr. 1998/6849
»Die gegen den Grundstückskäufer ausgebrachte Pfändung des Eigentumsverschafffungsanspruchs und des Anwartschaftsrechts aus der Auflassung kann bei der Auflassungsvormerkung nicht vermerkt werden, wenn schon bei Erlaß des Pfändungsbeschlusses im Grundbuch eingetragen war, daß der Käufer die Rechte aus der Auflassungsvormerkung an einen Dritten abgetreten hat.«
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