OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 12.11.1996 (6 W 145/96) - DRsp Nr. 1997/4085
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 12.11.1996 - Aktenzeichen 6 W 145/96
DRsp Nr. 1997/4085
»Besitzt ein Unterlassungsgläubiger bereits einen Titel, hat er gleichwohl ein Rechtsschutzbedürfnis, anstelle eines Vollstreckungsverfahrens oder neben einem Vollstreckungsverfahren wegen einer abgewandelten Verletzungshandlung mit einem (weiteren) Eilantrag gegen den Verletzer vorzugehen, wenn aus der Sicht des Gläubigers die ernsthafte Befürchtung besteht, daß sich der Schuldner darauf berufen werde, mit der abgewandelten Verletzungshandlung der titulierten Unterlassungsverpflichtung Rechnung getragen zu haben.«
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