OLG Hamm - 15.10.1991 (4 U 110/91) - DRsp Nr. 1996/17163
OLG Hamm, vom 15.10.1991 - Aktenzeichen 4 U 110/91
DRsp Nr. 1996/17163
Die bloße Erklärung des Titelgläubigers, er vollstrecke in Höhe des Teilbetrags nicht mehr, beseitigt nicht das Rechtsschutzinteresse an einer Vollstreckungsabwehrklage.
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