OLG Hamm - 23.04.1991 (21 U 105/90) - DRsp Nr. 1995/9085
OLG Hamm, vom 23.04.1991 - Aktenzeichen 21 U 105/90
DRsp Nr. 1995/9085
»Die Vollstreckungsgegenklage ist auch dann zulässig, wenn aus einer notariellen Urkunde vollstreckt wird, die einen Verzicht auf den Nachweis der Fälligkeit enthält.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.