»... Die Frage, ob gegen die im Handelsregister .. gelöschte Beteil. zu 2) [Kommanditgesellschaft] als Maßnahme der Zwangsvollstreckung die Zwangsverwaltung angeordnet werden durfte, betrifft ihre Parteifähigkeit (§ 50 ZPO) als Vollstreckungsschuldnerin. Die Parteifähigkeit auch des Vollstreckungsschuldners ist in jeder Lage des Vollstreckungsverfahrens von Amts wegen zu prüfen. ... Jedenfalls dann, wenn .. die mangelnde Parteifähigkeit des Vollstreckungsschuldners zweifelsfrei feststeht, muß dieser Umstand im Vollstreckungsverfahren berücksichtigt werden, da sichergestellt sein muß, daß der Schuldner in jeder Verfahrenslage parteifähig (und im übrigen auch prozeßfähig) ist. ...
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