OLG Hamm - 29.08.1989 (15 W 214/89) - DRsp Nr. 1992/8722
OLG Hamm, vom 29.08.1989 - Aktenzeichen 15 W 214/89
DRsp Nr. 1992/8722
»Ein für einen Bieter im Zwangsversteigerungstermin als Vertretungsnachweis geeigneter beglaubigter Handelsregisterauszug muß neueren Datums sein; feste zeitliche Grenzen bestehen nicht. Soll ein knapp zwei Monate alter beglaubigter Handelsregisterauszug nicht mehr als ausreichend angesehen werden und hängt davon die Zulassung eines erheblich höheren als des vorherigen Gebots ab, so können es die Erfordernisse einer »fairen Verfahrensführung« im Hinblick auf Art. 14GG und den effektiven Rechtsschutz gebieten, mit geeigneten technischen Hilfsmitteln [Fernschreiber, Telefax, Telefon oder dergl.] beim Registergericht Rückfrage [wegen der Vertretungsmacht] zu halten. Unterläßt der amtierende Rechtspfleger eine zumutbare derartige Rückfrage, so kann der Zuschlag zu versagen sein.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.