OLG Karlsruhe - 18.08.1989 (13 W 97/89) - DRsp Nr. 1996/17334
OLG Karlsruhe, vom 18.08.1989 - Aktenzeichen 13 W 97/89
DRsp Nr. 1996/17334
Zwangsvollstreckungskosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Vollstreckung erst nach angemessener Zeit eingeleitet wird. Der Gläubiger muß im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs davon ausgehen, daß er noch eine angemessene Zeit zuwarten muß, innerhalb deren die fristgemäße Leistung des Schuldners erwartet werden kann.
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