OLG Koblenz - 27.06.1991 (4 W 313/91) - DRsp Nr. 1992/9356
OLG Koblenz, vom 27.06.1991 - Aktenzeichen 4 W 313/91
DRsp Nr. 1992/9356
Die Berechnung des Ausfalls des zur Befriedigung aus dem Grundstück Berechtigten (§ 85 a Abs. 3ZVG) richtet sich bei Grundschulden nach der Höhe der persönlichen Forderung, nicht nach dem dinglichen Nominalbetrag.
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