OLG Köln - 14.01.1991 (2 W 221/90) - DRsp Nr. 1993/2168
OLG Köln, vom 14.01.1991 - Aktenzeichen 2 W 221/90
DRsp Nr. 1993/2168
Anwendbarkeit bei Teilungsversteigerung.Als Zwangsverfahren findet die Teilungsversteigerung gegen den Willen des Miteigentümers in einem als Teil der Zwangsvollstreckung geregelten Verfahren (§ 869ZPO) statt und wird unter Anwendung der allgemeinen Bestimmungen des Vollstreckungsrechts durchgeführt. Da die Teilungsversteigerung somit materiell als Zwangsverfahren anzusehen ist, ist der Sache nach die Anwendung der Schuldnerschutzvorschrift des § 765 aZPO gerechtfertigt.Ebenso LG Stuttgart, MDR 1993,83.* * *Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)
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