OLG Köln - 16.06.1975 (2 U 33/75) - DRsp Nr. 1996/17568
OLG Köln, vom 16.06.1975 - Aktenzeichen 2 U 33/75
DRsp Nr. 1996/17568
Der Rechtsbehelf muß geltend gemacht, zulässig und darf nicht ohne Aussicht auf Erfolg sein, weshalb vor der Entscheidung immer auch die Begründung abzuwarten ist.
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