OLG Köln - 18.12.1989 (13 U 150/89) - DRsp Nr. 1992/9570
OLG Köln, vom 18.12.1989 - Aktenzeichen 13 U 150/89
DRsp Nr. 1992/9570
Mangels entsprechender Regelung kann ein gerichtlich protokollierter Vergleich dahin ausgelegt werden, daß sein Widerruf nur durch Einreichen eines Schriftsatzes beim Gericht möglich ist.
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