OLG Köln - 18.12.1989 (2 W 179/89) - DRsp Nr. 1997/2353
OLG Köln, vom 18.12.1989 - Aktenzeichen 2 W 179/89
DRsp Nr. 1997/2353
Als Nachweis, daß durch Pfändung eine vollständige Befriedigung nicht zu erreichen ist, genügt nicht eine allgemein gehaltene Bescheinigung des Gerichtsvollziehers, daß die in der letzten Zeit beim Schuldner durchgeführten Vollstreckungsversuche fruchtlos ausgefallen seien, jedenfalls dann nicht, wenn der Schuldner diesen Sachverhalt bestreitet und die konkrete Bezeichnung der einzelnen Vollstreckungsversuche verlangt.
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