OLG Köln vom 18.12.1989
2 W 179/89
Normen:
ZPO § 807 ;
Fundstellen:
DGVZ 1990, 22

OLG Köln - 18.12.1989 (2 W 179/89) - DRsp Nr. 1997/2353

OLG Köln, vom 18.12.1989 - Aktenzeichen 2 W 179/89

DRsp Nr. 1997/2353

Als Nachweis, daß durch Pfändung eine vollständige Befriedigung nicht zu erreichen ist, genügt nicht eine allgemein gehaltene Bescheinigung des Gerichtsvollziehers, daß die in der letzten Zeit beim Schuldner durchgeführten Vollstreckungsversuche fruchtlos ausgefallen seien, jedenfalls dann nicht, wenn der Schuldner diesen Sachverhalt bestreitet und die konkrete Bezeichnung der einzelnen Vollstreckungsversuche verlangt.

Normenkette:

ZPO § 807 ;
Fundstellen
DGVZ 1990, 22