LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 2 HKO 1846/95
OLG München - Beschluß vom 14.12.1995 (29 W 2718/95) - DRsp Nr. 1998/13965
OLG München, Beschluß vom 14.12.1995 - Aktenzeichen 29 W 2718/95
DRsp Nr. 1998/13965
Auch wenn sich ein Verletzer in einem gerichtlichen Vergleich für den Fall einer Zuwiderhandlung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet hat, kann der Verletzte bei einer Zuwiderhandlung Vertragsstrafe die Androhung einer Bestrafung nach § 890ZPO verlangen.
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