Der Antragstellerin hat gegen die Antragsgegnerin am 15.3.1995 vor dem Handelsgericht Corbeil-Essonnes (Frankreich) ein Urteil erstritten, wonach diese ihr 480.546,25 DM mit gesetzlicher Verzinsung ab 25.5.1992 zu bezahlen habe. Gegen dieses vorläufig vollstreckbare Urteil hat die Antragsgegnerin Berufung beim Oberlandesgericht Paris eingelegt.
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