OLG München - Urteil vom 12.10.1995 (29 U 4266/94) - DRsp Nr. 1998/14012
OLG München, Urteil vom 12.10.1995 - Aktenzeichen 29 U 4266/94
DRsp Nr. 1998/14012
Der Hersteller von Tierarzneimitteln der sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall verpflichtet hat, daß er ein nicht als Tierarzneimittel zugelassenes, acetylcysteinhaltiges Präparat vertreibt, verwirkt die Vertragsstrafe nicht durch den Vertrieb von Acetylcystein als Reinsubstanz.
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