LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 7 HKO 19397/94
OLG München - Urteil vom 26.10.1995 (29 U 1980/95) - DRsp Nr. 1998/14001
OLG München, Urteil vom 26.10.1995 - Aktenzeichen 29 U 1980/95
DRsp Nr. 1998/14001
Zu den Anforderungen an die Verwirkung einer Vertragsstrafe, die für eine Werbung für den Verkauf eines Funktelefongeräts in Verbindung mit dem Abschluß eines Kartenvertrages vereinbart wurde.
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