OLG Oldenburg - 05.07.1990 (2 W 24/90) - DRsp Nr. 1997/6822
OLG Oldenburg, vom 05.07.1990 - Aktenzeichen 2 W 24/90
DRsp Nr. 1997/6822
Eine künftige Geldforderung kann gepfändet werden, sobald eine rechtliche Grundlage vorhanden ist, die ihre Bestimmung der Art und der Person des Drittschuldners nach ermöglicht.
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