d. »Zwar verstößt die Verzugszinsklausel im [vorliegenden formularvertraglichen Partnerschaftsvermittlungs-]Vertrag gegen §
Zwar ist der Vollstreckungsbescheid in diesem Punkt materiell unrichtig. Auch hat der BGH (NJW-RR 1990, 303, 305) hinsichtlich eines Ratenkreditvertrages entschieden, daß die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid insoweit für beschränkt unzulässig erklärt werden könne, wie es um die Verzugszinsenregelung gehe. Der BGH hat in diesem Fall zur Begründung ausgeführt, daß »beim Konsumentenkredit gerade der Zinsberechnung erhebliche Bedeutung zukommt und der Gläubiger aufgrund eines insgesamt sittenwidrigen Vertrages vorgeht«. Diese Rechtspr. kann aber jedenfalls dann nicht auf die Fallgruppe der Partnerschaftsvermittlungsverträge übertragen werden, wenn ein Mißverhältnis zwischen Hauptleistung und Gegenleistung nicht besteht und sich der Vertrag lediglich hinsichtlich der Verzugszinsregelung als sittenwidrig erweist.«
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|