OLG Stuttgart - Beschluß vom 06.12.1996
2 W 56/96
Normen:
ZPO § 890 ;
Fundstellen:
WRP 1997, 248
wrp 1997, 248

OLG Stuttgart - Beschluß vom 06.12.1996 (2 W 56/96) - DRsp Nr. 1998/7150

OLG Stuttgart, Beschluß vom 06.12.1996 - Aktenzeichen 2 W 56/96

DRsp Nr. 1998/7150

»Dem Verbot, Steckbausteine einer bestimmten Form und Größe mit genau beschriebenen Noppen anzubieten oder in Verkehr zu bringen, wird schon durch das Verbreiten eines Katalogs zuwidergehandelt, in dem ein Steckbaustein der dem Verbot entsprechenden Gestaltung in Originalgröße abgebildet ist, so daß die in dem Katalog nicht angegebenen Noppenmaße an dem abgebildeten Musterstein nachgemessen werden können.«

Normenkette:

ZPO § 890 ;
Fundstellen
WRP 1997, 248
wrp 1997, 248