OLG Köln - Beschluß vom 29.12.1994
16 W 57/94
Normen:
ZPO § 890 ;
Fundstellen:
JurBüro 1995, 269
OLGReport-Köln 1995, 110

Ordnungsmaßnahme bei Verstoß gegen Unterlassungsgebot - Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld

OLG Köln, Beschluß vom 29.12.1994 - Aktenzeichen 16 W 57/94

DRsp Nr. 1995/4862

Ordnungsmaßnahme bei Verstoß gegen Unterlassungsgebot - Zwangsvollstreckung, Ordnungsgeld

Die Verhängung einer Ordnungsmaßnahme wegen eines zurückliegenden Verstoßes gegen das titulierte Unterlassungsgebot kommt dann nicht mehr in Betracht, wenn künftige weitere Verstöße ausgeschlossen sind, weil die Unterlassungsverpflichtung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.

Normenkette:

ZPO § 890 ;

Gründe:

Die gemäß § 793 Abs. 1 ZPO zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde des Antragstellers hat in der Sache keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht sind mit der angefochtenen Entscheidung die Anträge des Antragstellers vom 9. Januar 1994 und 7. März 1994 auf Festsetzung von Ordnungsgeld wegen Verstosses gegen die durch einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 14. Dezember 1993 - 3 0 599/93 - angeordnete Unterlassungsverfügung zurückgewiesen worden.