LG Stuttgart, vom 15.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 52 O 42/22
OLG Stuttgart, vom 30.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 23 U 656/22
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs als Unternehmer gegen den Fahrzeughersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Bestimmung zur Abtretung von sonstigen Ansprüchen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers i.R.d. Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs
BGH, Urteil vom 26.06.2023 - Aktenzeichen VIa ZR 1657/22
DRsp Nr. 2023/9129
Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs als Unternehmer gegen den Fahrzeughersteller wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen; Bestimmung zur Abtretung von sonstigen Ansprüchen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers i.R.d. Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung eines vom sog. "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs
Die im Zuge der Gewährung eines Darlehens zur Finanzierung eines vom sogenannten "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Darlehensgebers enthaltene Bestimmung"2. Abtretung von sonstigen AnsprüchenDer Darlehensnehmer tritt ferner hiermit folgende - gegenwärtige und zukünftige - Ansprüche an die Bank ab, die diese Abtretung annimmt:[...]- gegen die [...] [Fahrzeugherstellerin], [...], gleich aus welchem Rechtsgrund. Ausgenommen von der Abtretung sind Gewährleistungsansprüche aus Kaufvertrag des Darlehensnehmers gegen die [...] [Fahrzeugherstellerin] [...]. Der Darlehensnehmer hat der Bank auf Anforderung jederzeit die Namen und Anschriften der Drittschuldner mitzuteilen."
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