Es würde den Rahmen der vorliegenden Untersuchungen sprengen, wollte man ausgehend von den oben dargestellten Grundzügen des schweizerischen Vollstreckungsrechts einen umfassenden Vergleich mit den diesbezüglichen Regelungen des deutschen Rechts anstellen.
Dennoch zeigen die oben gemachten Darlegungen zu den Grundzügen des schweizerischen Zwangsvollstreckungsrechts, dass es in einer Vielzahl von Problemstellungen zu vergleichbaren Ergebnissen führt wie sein deutsches Gegenstück. Genannt seien an dieser Stelle nur die schweizerischen Pfändungsschutzvorschriften, deren Anwendung üblicherweise zu ähnlichen Resultaten führt wie das diesbezügliche deutsche Recht (vgl. insbesondere §§
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