Tsch. Republ. III.2 Bilaterale Rechtshilfeabkommen

Autor: Eck

Die bilateralen Beziehungen sind eng und haben in den letzten Jahren an Intensität gewonnen. Die im Frühjahr 2002 zutage getretenen Meinungsunterschiede zur Fortgeltung der so genannten Benes-Dekrete und zur Rechtmäßigkeit der Vertreibung der Sudetendeutschen zwischen der tschechischen und der deutschen Regierung haben daran im Grundsatz nichts geändert. Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds und das Gesprächsforum, die beide ihre Arbeit 1998 aufgenommen haben, tragen zu einer sachlichen und konstruktiven Aufarbeitung dieser Fragen bei. 2002 jährte sich zudem zum zehnten Mal die Unterzeichnung des Vertrages über gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit.

Es besteht eine intensive Kooperation im Bereich der rechtlichen und polizeilichen Zusammenarbeit.

RechtshilfeabkommenGeheimschutzabkommen

Nachdem das deutsch-tschechische Rechtshilfeabkommen durch Erklärung der Bundesrepublik Deutschland gemäß der Bekanntmachung vom 23.10.1991, BGBl II 1991, 1077 aufgehoben wurde, sind die im September 2000 unterzeichneten bilateralen Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizeibehörden in den Grenzgebieten sowie über die wechselseitige Hilfe in Katastrophenfällen in der zweiten Hälfte 2002 in Kraft getreten. Im Jahr 2001 wurde nach langen Verhandlungen ein bilaterales Geheimschutzabkommen unterzeichnet.