FG Sachsen - Urteil vom 18.09.2018
6 K 1287/17
Normen:
ZPO § 829 Abs. 2; ZPO § 829 Abs. 3; ZPO § 835 Abs. 3;

Überweisung des Guthabens aus einer Einkommensteuerveranlagung an den im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genannten Gläubiger

FG Sachsen, Urteil vom 18.09.2018 - Aktenzeichen 6 K 1287/17

DRsp Nr. 2019/193

Überweisung des Guthabens aus einer Einkommensteuerveranlagung an den im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss genannten Gläubiger

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

ZPO § 829 Abs. 2; ZPO § 829 Abs. 3; ZPO § 835 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist die Wirksamkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.