Das im Grundbuch von ... eingetragene Grundstück ... mit insgesamt 663 qm steht im Eigentum des Beteiligten zu 2.) und seiner Ehefrau. Diese sind in Abteilung I unter Nr. 3 des Grundbuchs in ehelicher Vermögensgemeinschaft eingetragen.
Auf Antrag der Beteiligten zu 3.) hat das Grundbuchamt aufgrund eines Vollstreckungsbescheides vom 19.07.1993 gegen den Beteiligten zu 2.) am 04.10.1993 eine Zwangssicherungshypothek in Höhe von DM 56.860,98 eingetragen.
Auf Ersuchen des Beteiligen zu 4.) ist am 22.11.1993 auf dem selben Grundstück eine weitere Zwangssicherungshypothek in Höhe von DM 97.790,37 eingetragen worden.
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