VGH Baden-Württemberg vom 22.02.1990
1 S 151/90
Normen:
PolG §§ 1, 3, 9, 27 ;
Fundstellen:
DRsp V(540)188c
DÖV 1990, 573
NJW 1990, 2770
ZMR 1990, 193

VGH Baden-Württemberg - 22.02.1990 (1 S 151/90) - DRsp Nr. 1992/10587

VGH Baden-Württemberg, vom 22.02.1990 - Aktenzeichen 1 S 151/90

DRsp Nr. 1992/10587

Folgenbeseitigungspflicht der Polizeibehörde gegenüber dem privaten Eigentümer einer wegen akuter Obdachlosigkeit beschlagnahmten Wohnung.

Normenkette:

PolG §§ 1, 3, 9, 27 ;

»... Die Folgenbeseitigungspflicht der Polizeibehörde gegenüber dem privaten Eigentümer einer [zur Beseitigung akuter Obdachlosigkeit] beschlagnahmten Wohnung ist unabhängig davon, ob der Eigentümer über einen vollstreckbaren Räumungstitel gegen den eingewiesenen früheren Mieter verfügt .. . Anderenfalls wäre, da eine Wiedereinweisung typischerweise erst in Betracht kommt, wenn der Eigentümer aus einem Räumungstitel zu vollstrecken sucht, die öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigung gegenüber der privatrechtlichen Vollstreckung vielfach subsidiär. Eine solche Subsidiarität widerspricht indessen dem Gesetz. ...