Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. August 2017 -
Das Nachverfahren wird ausgesetzt, soweit es die Aufrechnung mit dem geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung betrifft. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Monaten nach Rechtskraft dieses Urteils vor dem zuständigen Zivilgericht Klage auf Feststellung zu erheben, dass ihm der behauptete Amtshaftungsanspruch gegen das Saarland zugestanden hat.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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