OLG Köln - Beschluß vom 21.11.1996
2 W 210/96
Normen:
ZVG § 96, § 97 Abs. 1, § 101 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1997, 216

Weitere Beschwerde bei Versagung des Zuschlags, Zwangsversteigerung, Zuschlag, Beschwerderecht des Schuldners

OLG Köln, Beschluß vom 21.11.1996 - Aktenzeichen 2 W 210/96

DRsp Nr. 1997/9514

Weitere Beschwerde bei Versagung des Zuschlags, Zwangsversteigerung, Zuschlag, Beschwerderecht des Schuldners

»Im Verfahren der Zwangsversteigerung steht dem Schuldner gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts, durch den der Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts aufgehoben und der Zuschlag versagt wird, keine weitere Beschwerde zu.«

Normenkette:

ZVG § 96, § 97 Abs. 1, § 101 ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 1997, 216