Weitere Beschwerde bei Versagung des Zuschlags, Zwangsversteigerung, Zuschlag, Beschwerderecht des Schuldners
OLG Köln, Beschluß vom 21.11.1996 - Aktenzeichen 2 W 210/96
DRsp Nr. 1997/9514
Weitere Beschwerde bei Versagung des Zuschlags, Zwangsversteigerung, Zuschlag, Beschwerderecht des Schuldners
»Im Verfahren der Zwangsversteigerung steht dem Schuldner gegen den Beschluß des Beschwerdegerichts, durch den der Zuschlagsbeschluß des Amtsgerichts aufgehoben und der Zuschlag versagt wird, keine weitere Beschwerde zu.«
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