Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen die im Wohnungs- und Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts München von XXX Blatt XXX bis XXX und Blatt XXX bis XXX je am 24. Mai 2018 in der Veränderungsspalte vorgenommene Eintragung der Pfändung zu der jeweils in der Dritten Abteilung unter laufender Nummer 4 (Blatt XXX bis XXX und Blatt XXX, XXX und XXX) bzw. laufender Nummer 5 (Blatt XXX) eingetragenen Grundschuld zu 2.700.000 EUR (Gesamtgrundschuld) wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.700.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|