OLG München - Urteil vom 19.12.1995
18 U 6271/94
Normen:
BGB § 362 ; ZPO § 767 ;
Fundstellen:
OLGR-München 1996, 119
OLGReport-München 1996, 119
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 6339/94

Wirkung von Zahlungen, die nach Abänderung einer notariell beurkundeten Forderung durch Vergleich geleistet werden

OLG München, Urteil vom 19.12.1995 - Aktenzeichen 18 U 6271/94

DRsp Nr. 1998/13961

Wirkung von Zahlungen, die nach Abänderung einer notariell beurkundeten Forderung durch Vergleich geleistet werden

Haben die Parteien des Rechtsstreits eine Forderung, deren Bestehen notariell beurkundet ist, im Wege eines Vergleichs abgeändert, haben die danach geleisteten Zahlungen jeweils sowohl Erfüllungswirkung hinsichtlich des Vergleichs wie auch bezüglich der notariellen Urkunde.

Normenkette:

BGB § 362 ; ZPO § 767 ;

Tatbestand:

Mit notarieller Urkunde vom 13.06.1989 erkannten die Kläger an, der Firma ... einen Betrag von DM 115.000 nebst Zinsen zu schulden. Am 08.09.1993 schlossen die Kläger mit den Beklagten, die sich als Erwerber der vorbezeichneten Forderung gerierten, vor dem Landgericht München I einen Vergleich, wonach sie sich verpflichteten, an die Beklagten DM 70.000 nebst 15 % Zinsen hieraus seit 09.09.1993 in monatlichen Raten in Höhe von jeweils DM 1.300 zu bezahlen. In Ziffer II des Vergleiches stellten die beiden Beklagten samtverbindlich die Kläger von etwaigen Ansprüchen aus der vorbezeichneten Notarurkunde frei.