LAG Köln - Urteil vom 11.04.2019
7 Sa 582/18
Normen:
HGB § 60; HGB § 74 Abs. 2; BGB § 288 Abs. 5; BGB § 366 Abs. 2; BGB § 394; ArbGG § 12 a; ZPO §§ 850 ff.;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 26.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 5995/17

Zulässiger Umfang der Aufrechnung gegen den Anspruch des Arbeitnehmers auf die arbeitsvertragliche VergütungWirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

LAG Köln, Urteil vom 11.04.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 582/18

DRsp Nr. 2020/9584

Zulässiger Umfang der Aufrechnung gegen den Anspruch des Arbeitnehmers auf die arbeitsvertragliche Vergütung Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

1. Gegen einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf die arbeitsvertragliche Vergütung kann nur im Umfang der Netto-Vergütungsansprüche aufgerechnet werden.2. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Wettbewerbsverstoßes während des bestehenden Arbeitsverhältnisses.3. Zur Unwirksamkeit eines entschädigungslosen nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 26.07.2018 teilweise abgeändert:

Die Klage wird hinsichtlich Ziff. 2 des erstinstanzlichen Urteilstenors (sog. Verzugskostenpauschale) abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 60; HGB § 74 Abs. 2; BGB § 288 Abs. 5; BGB § 366 Abs. 2; BGB § 394; ArbGG § 12 a; ZPO §§ 850 ff.;

Tatbestand

Die Parteien streiten um restliche Gehaltsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.