Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG-Verfahren
BGH, Beschluß vom 29.10.1973 - Aktenzeichen NotZ 4/73
DRsp Nr. 1996/14899
Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren
In echten Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Zustellungen an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zu richten, wenn das Gericht Kenntnis von seiner Bestellung als Vertreter hat.Dazu genügt auch eine nur aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung, wie durch Einreichung eigener Schriftsätze, Auftreten vor Gericht usw.(Jedoch muß erkennbar gemacht werden, daß der Vertreter eine "Prozeßvollmacht", also eine das ganze Verfahren umfassende Vertretungsmacht; die bloße Terminsvollmacht o.ä. beschränkte Vollmachten reichen nicht aus).
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