BGH - Beschluß vom 29.10.1973
NotZ 4/73
Normen:
FGG § 16 ;
Fundstellen:
BGHZ 81, 3O8
NJW 1974, 24O
Rpfleger 1974, 62

Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG-Verfahren

BGH, Beschluß vom 29.10.1973 - Aktenzeichen NotZ 4/73

DRsp Nr. 1996/14899

Zustellung an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten im FGG -Verfahren

In echten Streitverfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit sind Zustellungen an den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zu richten, wenn das Gericht Kenntnis von seiner Bestellung als Vertreter hat. Dazu genügt auch eine nur aus den Umständen ersichtliche Unterrichtung und Verlautbarung, wie durch Einreichung eigener Schriftsätze, Auftreten vor Gericht usw. (Jedoch muß erkennbar gemacht werden, daß der Vertreter eine "Prozeßvollmacht", also eine das ganze Verfahren umfassende Vertretungsmacht; die bloße Terminsvollmacht o.ä. beschränkte Vollmachten reichen nicht aus).

Normenkette:

FGG § 16 ;
Fundstellen
BGHZ 81, 3O8
NJW 1974, 24O
Rpfleger 1974, 62