Familienrecht, GmbH -

Bundesrat macht Weg für 16 Gesetze frei

Am Freitag, 19.09.2008 stimmte der Bundesrat zahlreichen Gesetzesbeschlüssen des Bundestages zu, die nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden können.

Damit können Änderungen beim Kinderzuschlag und bei der Altersversorgung von Bundesministern und Europaabgeordneten, Gesetze zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Reform des familiengerichtlichen Verfahrens, zur Öffnung des Schornsteinfegerwesens für den Wettbewerb, zu Änderungen im Güterkraftverkehrsgesetz sowie zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern und zur Bekämpfung von Computerkriminalität für die Verkündung vorbereitet werden. Gleiches gilt für das Gesetz zur Abschaffung von Altersgrenzen bei der Ausbildung zu Gesundheitsfachberufen und für das neue Forderungssicherungsgesetz, die beide auf Initiativen des Bundesrates zurückgehen.

Besonders hervorzuheben sind die folgenden Gesetze:

FGG-Reform
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
BR-Drucks. 617/08 (Beschluss)

Das Reformgesetz enthält unter anderem Sanktionsmöglichkeiten bei der Vollstreckung von Kindesumgangsentscheidungen. Umgangs- und Sorgerechtsverfahren werden beschleunigt. Zukünftig ist das neue "Große Familiengericht" gebündelt für sämtliche Verfahren zu Ehe und Familie zuständig. Der Bundestag hatte zahlreiche Änderungswünsche des Bundesrates aus dessen umfassender Stellungnahme vom letzten Jahr übernommen.
Der Bundesrat hält allerdings an seiner Rechtsauffassung fest, dass das Gesetz zustimmungsbedürftig ist. Es begründe Verpflichtungen zur Erbringung von Geldleistungen und belaste damit die Länderhaushalte. Daher seien die Voraussetzungen des neuen Artikels 104a Abs. 4 GG erfüllt. Dieser ist erst durch die Föderalismusreform im September 2006 eingeführt worden.

GmbH-Reform
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
BR-Drucks. 615/08 (Beschluss)

Mit dem Gesetz soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestärkt werden. Existenzgründungen sind zukünftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich. Erschwert wird dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch "Firmenbestatter".
Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung in einer neuen Fassung beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom Juli letzten Jahres aufgegriffen. So wurden die Passagen zur vereinfachten Gesellschaftsgründung verändert, ebenso zur verdeckten Sacheinlage. Anstelle der von den Ländern kritisierten Mustersatzung sieht das Gesetz nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor. Es bleibt bei der Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die "klassische" GmbH. Neu ist die Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, der so genannten Mini-GmbH. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals eignet sich diese Gesellschaftsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmensgründungen.

VW-Gesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
BR-Drucks. 552/08 (Beschluss)
Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2007 um. Der EUGH hatte kritisiert, dass bestimmte Vorschriften des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Der Regierungsentwurf hebt nun die beanstandeten Regelungen auf. Hierzu gehören die Sonderrechte für den Bund und das Land Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, ebenso das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben durfte. Unverändert bleibt es jedoch dabei, dass die Hauptversammlung in bestimmten Fällen mit einer erhöhten Mehrheit von über 80 Prozent der Stimmen beschließen muss. Damit behält das Land Niedersachsen mit seinem Anteil von etwas mehr als einem Fünftel weiterhin seine Sperrminorität.

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung vom 19.09.08