Erbrecht in der Praxis: Woran Sie wechselbezügliche Verfügungen erkennen

Zentrale Bedeutung hat bei Ehegattentestamenten das Element der Wechselbezüglichkeit. Hier finden Anwälte praktische Arbeitshilfen, um festzustellen, ob die Verfügungen der Ehegatten wechselbezüglich waren - und die besten Tipps, um ein Testament so aufzusetzen, dass Zweifel über die Wechselbezüglichkeit von vorneherein ausgeschlossen sind.

So stellen Sie fest, ob die Verfügungen der Ehegatten wechselbezüglich sind! (Fall mit Lösung)

Die Eheleute setzten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserben des Letztversterbenden sollen der Sohn und die Tochter des Ehemanns aus erster Ehe werden. Einige Jahre nach dem Tod des Ehemanns verstarb auch die Tochter des Ehemanns. Sie hinterließ einen Sohn. Die Ehefrau errichtete später ein Testament, in dem sie ihre Nichte als Alleinerbin einsetzte. Der Nachlass nach der Ehefrau stammte im Wesentlichen aus einer Erbschaft, die die Ehefrau erst nach dem Tod des Ehemanns erhielt. Wer wird Erbe nach der letztversterbenden Ehefrau?

Zentrales Problem dieses vielschichtigen Falles ist die Frage, ob die Verfügungen der Ehegatten wechselbezüglich sind - wie Sie dies am besten darlegen, erläutert die ausführliche Lösung!

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Diese Besonderheiten müssen Sie bei der Auslegung wechselbezüglicher Verfügungen beachten! (Einführung)

Über die Auslegung von wechselbezüglichen Verfügungen entscheidet nicht allein der Erblasserwille. Für vertragsmäßige bzw. wechselbezügliche Verfügungen innerhalb des Erbvertrags bzw. gemeinschaftlichen Testaments ist (zusätzlich) auf den Empfängerhorizont des jeweiligen Ehe- und/oder Vertragspartners i.S.d. § 157 BGB zum Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung abzustellen. Hier ist der Ehe- und/oder Vertragspartners schutzwürdig.

Diese Einführung enthält auch eine Liste mit Umständen, die für die Wechselbezüglichkeit von Verfügungen sprechen.

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Wechselbezüglichkeit bei getrennten Verfügungen - das muss jeder Anwalt wissen! (Fall mit Lösung)

Der Ehemann errichtet am 01.01.2005 folgendes formgültiges Testament: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden setze ich meine beiden Kinder zu gleichen Teilen zu Erben ein. Sollte ein Kind nach dem Tod des Zuerstversterbenden Pflichtteilsansprüche geltend machen, so soll es auch nach dem Tod des Längstlebenden lediglich den Pflichtteil erhalten." Die Ehefrau errichtet am 01.03.2005 ebenfalls formgültig ein Testament mit exakt demselben Wortlaut. Der Ehemann stirbt im Jahr 2010. Im Jahr 2011 testiert die Ehefrau wie folgt: "Ich widerrufe alle früheren Verfügungen von Todes wegen. Meine Tochter soll lediglich den Pflichtteil erben". Wer wird Erbe nach der 2012 verstorbenen Ehefrau?

In der Lösung finden Sie die wichtigsten Argumente, die für oder gegen die Wechselbezüglichkeit sprechen!

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BGH - Urteil vom 25.05.2016: Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des erstversterbenden Ehegatten durch einen Dritten

Die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des erstversterbenden Ehegatten durch einen Dritten wird nicht in entsprechender Anwendung von § 2285 BGB beschränkt.

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Wechselbezüglichkeit bei der Testamentsgestaltung: Wie Sie keine Zweifel offen lassen! (Fall mit Lösung)

Die Mandanten sind Eheleute und haben ein gemeinsames Kind. Der Ehemann ist mehr als 30 Jahre älter als die Ehefrau. Sein Vermögen übersteigt das der Ehefrau erheblich. Wesentliches Motiv der Mandanten ist, dass die Ehefrau bei dem zu erwartenden Erstversterben des Ehemannes im Hinblick auf die eigene Lebensführung sowie auf die Erziehung des gemeinsamen Kindes hinreichend liquide bleibt. Die gegenseitige unbeschränkte Vermögensnachfolge und weitestgehende Verfügungsfreiheit des überlebenden Ehegatten über das gemeinsame Vermögen ist den Mandanten besonders wichtig. Für den Fall der Wiederverheiratung der erheblich jüngeren Ehefrau nach Ableben des Ehemannes will dieser jedoch sicherstellen, dass insbesondere sein Vermögen nicht in einen fremden Stamm abfließt. Für den Fall der Wiederverheiratung soll daher der noch vorhandene Vermögenswert aus seinem Nachlass an das gemeinsame Kind herausgegeben werden. Der Ehefrau selbst oll die Möglichkeit erhalten bleiben, sich angesichts möglicherweise hinzutretender weiterer Kinder von einer bindend gewordenen Erbeinsetzung allein zugunsten des gemeinsamen Kindes lösen zu können. Die Mandanten wollen dies in einer wirksamen Verfügung von Todes wegen regeln.

Ein gutes Testament zeichnet sich dadurch aus, dass Auslegungsspielräume auf ein Minimum beschränkt bleiben: So müssen Sie in einem solchen Fall klarstellen, inwiefern die Verfügungen wechselbezüglich sind. Wie Sie dazu am besten vorgehen, zeigt die Falllösung mit Muster!

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