Die Pflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Kostenerstattung, die nach der vor dem 01.01.1994 geltenden Fassung des § 108 entstanden oder von der Schiedsstelle bestimmt worden ist, bleibt bestehen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|