EuGH - Urteil vom 14.05.1998
Rs C-259/96 P
Normen:
EG-Vertrag Art. 176, Art. 215 Abs. 2; EWG/EAGEAG Beamtenstatut Art. 45 Abs. 2; Verfahrensordnung des Gerichtshofs Art. 48 § 2, Art. 64 § 3;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1998, I-2915 (Rat/De Nil und Impens)
Vorinstanzen:
Gericht erster Instanz - T-91/95 - 26.06.1996,

1. Beamte - Laufbahn - Übergang in eine höhere Laufbahngruppe - Erfordernis eines Auswahlverfahrens - Ernennung, die zu einem Zeitpunkt wirksam wird, der vor der erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren hegt - Unzulässigkeit

EuGH, Urteil vom 14.05.1998 - Aktenzeichen Rs C-259/96 P

DRsp Nr. 2000/4586

1. Beamte - Laufbahn - Übergang in eine höhere Laufbahngruppe - Erfordernis eines Auswahlverfahrens - Ernennung, die zu einem Zeitpunkt wirksam wird, der vor der erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren hegt - Unzulässigkeit

(Rat der Europäischen Union gegen Lieve de Nil und Christiane Impens) 1. Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Statuts ist der Übergang eines Beamten von einer Laufbahngruppe in eine höhere Laufbahngruppe nur aufgrund eines Auswahlverfahrens zulässig. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren ist somit eine unerläßliche Voraussetzung für die Ernennung eines Beamten in einer höheren Laufbahngruppe, die zum tatsächlichen Zeitpunkt der Ernennung erfüllt sein muß. Artikel 45 Absatz 2 des Statuts steht folglich einer Ernennung entgegen, die zu einem Zeitpunkt wirksam wird, der vor der erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren liegt.