EuGH - Urteil vom 22.02.1990
Rs 228/88
Normen:
EWGV Art. 177 ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 3 ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 73 ; BKGG § 2 ;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Begriff - Kindergeld für arbeitslose Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren - Einbeziehung;

EuGH, Urteil vom 22.02.1990 - Aktenzeichen Rs 228/88

DRsp Nr. 2006/13994

1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienleistungen - Begriff - Kindergeld für arbeitslose Kinder im Alter von 16 bis 20 Jahren - Einbeziehung;

»1. Leistungen, mit denen Familien geholfen werden soll, die Unterhaltskosten für ihre Kinder zu bestreiten, die nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres und vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres arbeitslos sind, fallen unter die Definition der "Familienleistungen" in Artikel 1 Buchstabe u Ziffer i der Verordnung Nr. 1408/71.