EuGH - Urteil vom 07.12.2000
Rs C-79/99
Normen:
JAG Hessen (Hessisches Justizausbildungsgesetz) § 23 Abs. 1 § 24 Abs. 2 ; JAO Hessen (Hessische Justizausbildungsordnung) § 14a ; Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf dieArbeitsbedingungen (ABl. L 39, S. 40);
Fundstellen:
AP Nr. 24 zu EWG-Richtlinie Nr. 76/207
AuR 2001, 106
DVBl 2001, 116
EWS 2001, 344
EuGH Slg. 2000, I-10997
EuZW 2001, 58
EuroAS 2001, 32
JA 2001, 540
JuS 2001, 390
NJW 2001, 1045
NVwZ 2001, 551
NZA 2001, 141
VR 2001, 395
VersRAl 2001, 34
ZBR 2001, 168
Vorinstanzen:
VG Frankfurt/Main, vom 18.01.1999

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207- Geltungsbereich - Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln - Einbeziehung

EuGH, Urteil vom 07.12.2000 - Aktenzeichen Rs C-79/99

DRsp Nr. 2002/16183

1. Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Richtlinie 76/207- Geltungsbereich - Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis regeln - Einbeziehung

»1. Nationale Vorschriften, die den Zeitpunkt der Aufnahme in einen juristischen Vorbereitungsdienst, der eine notwendige Voraussetzung für den Zugang zu einer Beschäftigung im Beamtenverhältnis ist, regeln, unterliegen der Richtlinie 76/207 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen.