EuGH - Urteil vom 15.06.1988
Rs 101/87
Normen:
Richtlinie 77/187 Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1;
Fundstellen:
EuGH Slg. 1988, 3057 (Bork International)
Vorinstanzen:
Højesteret, Dänemark,

1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Vorliegen eines Arbeitsvertrags zum Zeitpunkt des Übergangs - Beurteilung nach dem innerstaatlichen Recht - Grenzen - Kündigung unter Verstoß gegen die Richtlinie

EuGH, Urteil vom 15.06.1988 - Aktenzeichen Rs 101/87

DRsp Nr. 2000/4416

1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Richtlinie 77/187 - Geltungsbereich - Vorliegen eines Arbeitsvertrags zum Zeitpunkt des Übergangs - Beurteilung nach dem innerstaatlichen Recht - Grenzen - Kündigung unter Verstoß gegen die Richtlinie

(Bork International A/S, im Konkurs, und andere gegen Foreningen af Arbejdsledere i Danmark, als Mandatar für Birger E. Petersen, und Junckers Industrier A/S) 1. Auch wenn - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - nur die Arbeitnehmer Ansprüche aus der Richtlinie 77/187 über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen herleiten können, deren Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Übergangs bestand, und die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt ein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, nach dem innerstaatlichen Recht zu beurteilen ist, sind aber die zwingenden Vorschriften der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen eine wegen des Übergangs erfolgte Kündigung zu beachten.