13/12.5 Höhe der Gebühr im Untätigkeitsklageverfahren

Autor: Schäfer

Auch die Höhe der für das Untätigkeitsklageverfahren der als Betragsrahmengebühr zu erstattenden Gebühren bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten, da die Sozialversicherungsträger häufig nur weit unter der Mittelgebühr liegende Beträge erstatten wollen. Daher sollte auch bei der Untätigkeitsklage durchaus eine Kostenfestsetzung beantragt werden, wenn die Behörde die für die Untätigkeitsklage in Rechnung gestellte Gebühr nicht akzeptiert.

Welche Gebührentatbestände im Einzelnen bei der Untätigkeitsklage anfallen und in welcher Höhe die Gebühren angesetzt werden können, ist sodann auch in der Spruchpraxis der Sozialgerichtsbarkeit umstritten. Bei der Verfahrensgebühr werden regelmäßig Abschläge vorgenommen; die Spannbreite reicht von dem Ansatz nur der Mindestgebühr (allerdings nur bei sofortiger Einräumung der Untätigkeit, Erlass der angemahnten Entscheidung und Abgabe eines Kostenanerkenntnisses durch den Klagegegner)37) bis zu 1/3 der Mittelgebühr, wenn die Untätigkeit nicht sofort eingeräumt wird.38)