13/3.5 Prozessstandschaft

Autor: Schäfer

Rechte eines Dritten können zudem in zulässiger Prozessstandschaft verfolgt werden, nämlich infolge einer Ermächtigung kraft Gesetzes (gesetzliche Prozessstandschaft) oder durch Einverständniserklärung des materiell Berechtigten (gewillkürte Prozessstandschaft).23)

23)

Vgl. ausführlich zu alledem: LSG Sachsen, Urt. v. 09.04.2015 - L 3 AS 1009/14, juris, Rdnr. 29-31 m.w.N.

Letzte redaktionelle Änderung: 05.08.2019