Autor: Schrader |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 22.03.2017 - 10 AZR 448/15
I. LeitsätzeEin nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn es keinen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Karenzentschädigung beinhaltet. Aus einer nichtigen Vereinbarung kann niemand Rechte herleiten - auch nicht der Arbeitnehmer.
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