Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG v. 26.01.2017 - 2 AZR 68/16
§§ 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 KSchG
I. LeitsatzDauerhafter Arbeitsunfähigkeit und die Unmöglichkeit, einen Teilbereich der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen zu können, müssen voneinander abgegrenzt werden.
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