2/2.1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

Autor: Klatt

Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.20031) (sog. Hartz-IV-Gesetz) führte mit Wirkung vom 01.01.2005 die damalige Arbeitslosenhilfe und die damalige Sozialhilfe im neu geschaffenen Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in Form einer einheitlichen, bedürftigkeitsabhängigen Grundsicherung für Erwerbsfähige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zusammen.2) Durch das Zusammenführen sollte nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Eigeninitiative von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch schnelle und passgenaue Eingliederung in Arbeit unterstützt werden.

Es sind insbesondere das Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 09.12.2010,3) das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 22.12.20104) sowie das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch vom 24.03.20115) eingearbeitet worden.